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Nachfolgeplanung für Schweizer Privatimmobilien
Die Errichtung einer schweizerischen Familienstiftung ist wegen des zivilrechtlichen Verbots des Fideikommisses nur sehr eingeschränkt als Lösung verwendbar, sie ist zudem stark reguliert und an enge Fesseln gebunden. Eine liechtensteinische Familienstiftung wäre dagegen ein ideales und flexibles Strukturierungsinstrument. Da jedoch eine solche liechtensteinische Familienstiftung aus Sicht der Lex Koller als ausländische Person gilt, kann sie für das Halten von schweizerischen Privatimmobilien nicht sinnvoll eingesetzt werden. Aber wie steht es mit dem liechtensteinischen Trust, einem ebenfalls bewährten Nachfolgeplanungsinstrument?
Kunden vertrauen gerne in Institutionen. Bei natürlichen Personen, welche als Trustee fungieren, muss die Vermögensnachfolge der Kunden erbrechtlich sauber geregelt sein, ansonsten besteht das Risiko, dass die Trust Assets in den Nachlass des verstorbenen Trustees gelangen und dort nur mühsam herausgelöst werden könnten. Daher sind institutionelle Trustees wie die First Trust Services GmbH, welche als juristische Personen sozusagen kein Todesfallrisiko haben, gefragter denn je. Die First Advisory Group bietet seit Jahren liechtensteinische Nachfolge-Lösungen an und hat reichhaltige Erfahrung in der entsprechenden Ausgestaltung und Administration von liechtensteinischen Trusts.
Für das eingangs beschriebene konkrete Kundenbedürfnis in der Schweiz hat die First Advisory Group eine Lösung erarbeitet und mit der First Trust Services GmbH mit Sitz in Zürich einen „Corporate Trustee“ gegründet, der die Voraussetzungen eines Schweizer Trustees vollständig erfüllt. Die neue Gesellschaft ist bei der SRO VQF angemeldet und ist derzeit dabei, sich der neuen AO für Trustees anzuschliessen. Auf diese Weise können Schweizer Bürger sowie Bürger der EU/EWR mit Wohnsitz in der Schweiz, aber auch Bürger aus Drittstaaten mit Niederlassung C in der Schweiz, ihre schweizerischen Privatimmobilien über liechtensteinische Trusts sinnvoll strukturieren und die Nachfolge regeln.
Vorteile
- Trustee ist treuhänderischer Eigentümer der eingebrachten schweizerischen Privatimmobilien
- Zivilrechtliche Trennung zwischen Settlor und Trust (Vermögensschutz)
- Fünfjährige Verjährungsfrist nach der Einbringung
- Sicherstellung der Handlungsfreiheit (z.B. gegenüber KESB)
- Nachfolgeplanung geregelt im Sinne des Settlors
- Konsolidierung unteilbarer Vermögenswerte
Fazit
"Als junger Anwalt wurde ich in einem Todesfall mit der Problemstellung konfrontiert, dass eine Privatliegenschaft veräussert werden musste, da sich die überlebende Ehegattin und die Beistände der minderjährigen Kinder (heute wäre dies die KESB) nicht auf eine für alle befriedigende Lösung einigen konnten. Ich bin überzeugt, dass dies mit einer solchen Trustlösung nicht passiert wäre."
Peter Grüter, Rechtsanwalt und Managing Director First Advisory (Schweiz) AG, Zürich
„Auch bei vollständiger Aufgabe der Kontrolle ist die Einbringung von schweizerischen Privatimmobilien in einen liechtensteinischen Trust in vielen Kantonen der Schweiz steuerneutral möglich. Dies gilt auch bei Übertragung von anderen privaten und geschäftlichen Vermögenswerten in einen solchen Trust. So kann eine Familie über Generationen hinweg mobile und immobile Vermögenswerte diskret, sicher und steuereffizient halten. Dass ist der wahre Mehrwert, den wir unseren Kunden bieten können.“
Ralph Thiede, Steuerexperte und Managing Director First Tax Trust reg., Vaduz.