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11. Februar 2021 - Know-how

Vermögensschutz und Nachfolgeplanung in Zeiten der Corona Pandemie

Der Begriff Vermögensschutz meint ganz allgemein den Schutz des Vermögens vor Schmälerung durch externe Entwicklungen und ungewollte Ereignisse, wie z. B. Haftungsansprüchen von Gläubigern.

Vermögensschutz

Im Kern geht es darum, die Vermögenswerte so abzusichern, dass die eigene Familie und die Nachkommen sich sicher sein dürfen, dass sie eine gewisse fnanzielle Unterstützung erhalten können, selbst wenn dem Vermögensinhaber etwas zustösst. Letztlich geht es darum, eine Zugrifsmöglichkeit, beispielsweise durch Vollstreckungshandlungen, auf das Vermögen von Unternehmern und vermögenden Privatpersonen zu verhindern. Die Risiken etwa als Geschäftsführer, Aufsichtsrat, oder Gesellschafter von Personengesellschaften mit dem Privatvermögen zu haften, nehmen aufgrund einer Vielzahl von neuen gesetzlichen Regelungen jedes Jahr und den unsicheren wirtschaftlichen Zeiten stetig zu.

Neben den bereits bestehenden, allgemeinen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken für Unternehmer und vermögende Privatpersonen verschärft die derzeitige Corona Pandemie das Haftungs- und Vermögensminderungsrisiko. Der Lockdown vieler Länder in Europa wird hofentlich in absehbarer Zeit zu einem Ende kommen, jedoch werden die wirtschaftlichen und fnanziellen Folgen dieser Krise uns alle noch lange beschäftigen.

Sowohl die europäischen Regierungen wie auch die Institutionen der Europäischen Union (insbesondere die EZB) gehen derzeit enorme neue Verbindlichkeiten ein, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie zu bewältigen. Viele der betroffenen Länder waren aber bereits vor der Krise stark überschuldet, sodass sich die finanzielle Situation nun weiter verschärfen wird. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, wer die neuen Schulden mittel- und langfristig zu tragen hat. In manchen Ländern, so auch in Deutschland, werden trotz einer Einkommensteuerbelastung, die im weltweiten Vergleich schon sehr hoch ist, bereits politische Forderungen zur Einführung von besonderen Abgaben auf grosse Vermögen sowie zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer aufgeworfen.


Nachfolgeplanung

Die Nachfolgeplanung zur wirtschaftlichen Absicherung der Familie und der Nachkommen ist eine vielschichtige und komplexe Angelegenheit – insbesondere wenn es um grosse Familienvermögen geht. Die Nachfolgeplanung kann viele Facetten umfassen – von der Abfassung eines Testaments bis hin zur Vermögensübertragung von Familienvermögen und Unternehmensanteilen auf einen unabhängigen Rechtsträger wie eine liechtensteinische Familienstiftung. Vor den erwähnten Hintergründen sind Strukturen zum Vermögensschutz und zur Nachfolgeplanung ausserhalb von Deutschland in einem Land wie Liechtenstein, mit hoher Rechtssicherheit auch für Vermögen, wichtiger denn je.
 

Liechtenstein als idealer Standort für Vermögensschutz und Nachfolgeplanung

Liechtenstein zählt neben Norwegen und Island zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), d. h. die europäischen Grundfreiheiten finden Anwendung, sodass liechtensteinische Strukturen auch in der EU rechtlich anerkannt sind. Die liberale Wirtschaftsordnung, ein effizientes Behörden- und Aufsichtswesen, ein attraktives, EU-kompatibles Steuersystem sowie ein hoher Grad an Rechtssicherheit und politischer Stabilität machen Liechtenstein zu einem verlässlichen Partner. Das Land kennt keine Staatsverschuldung und praktisch keine Arbeitslosigkeit. Über die Zollunion mit der Schweiz hat Liechtenstein im Jahr 1923 den Schweizer Franken als Währung eingeführt.


Rahmenbedingungen für eine Familienstifung in Liechtenstein

Für Zwecke des Vermögensschutzes wie der Nachfolgeplanung bietet sich als Alternative zu einer deutschen Stiftung insbesondere die Nutzung einer Familienstiftung in Liechtenstein an. Im Bereich der Stiftungen hat Liechtenstein eine lange Tradition. Bereits 1926 wurde die Stiftung gesetzlich normiert. Zum 1. April 2009 ist das neue Stiftungsrecht in Kraft getreten. Eine Stiftung kann sowohl privat- wie auch gemeinnützig tätig sein. Sie ist als juristische Person ausgestaltet und wird von einem Stifter geschaffen, der ihren Zweck bestimmt und ihr sein Vermögen widmet. Das Vermögen, das der Unterstützung der Familie in der Zukunft dient, wird auf diese Weise verselbstständigt und erlangt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Vermögen wird zivilrechtlich der Stiftung und nicht dem Stifter zugeordnet. Steuerlich wird das Vermögen ebenfalls der Familienstiftung zugeordnet, wenn der Stifter keine rechtliche und tatsächliche Kontrolle über das Stiftungsvermögen mehr ausübt. 

Strukturen werden angreifbar, wenn sich die über ihr Vermögen disponierende Person nicht wirklich von ihrem Vermögen trennt. Trennung bedeutet, dass der Stifter einer liechtensteinischen Stiftung die Stiftung unwiderruflich errichtet sowie ab Errichtung auf Einfluss und Kontrolle verzichtet. Die Vermögenswerte scheiden damit konsequent aus dem Vermögen des Stifters aus und gehen in das Vermögen der Stiftung über. Aus diesem scheinbar harten Schritt entstehen aber einige Vorteile. Der Stifter einer liechtensteinischen Stiftung ist dabei weitgehend frei in der Gestaltung der Statuten, d. h. der Stiftungszweck kann etwa in der Versorgung der Stifterfamilie und dem Erhalt des Vermögens festgelegt werden. Die Begünstigten innerhalb der Familie sind frei bestimmbar.
 

Steuerliche Vorteile einer Familienstifung in Liechtenstein

Eine Familienstiftung in Liechtenstein unterliegt im Gegensatz zu einer deutschen Stiftung nicht alle 30 Jahre der sogenannten Ersatzerbschaftsteuer (Annahme eines fiktiven Erbfalls für die deutsche Stiftung, welche zu einem signifikanten Liquiditätsabfluss führt). Zudem unterliegt eine Stiftung in Liechtenstein nur einer moderaten ordentlichen Ertragsbesteuerung von 12.5 % (im Gegensatz zu Deutschland, wo im Fall von gewerblichen Einkünften die Ertragsbesteuerung einer Stiftung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer je nach Standort bei über 30 % liegen kann), alternativ kann die Stiftung auch als Privatvermögensstruktur mit einer Flat Tax besteuert werden. Die Beachtung der deutschen steuerrechtlichen Vorgaben ist bei der Planung essenziell und macht den Beizug von Steuerexperten bei der Planung unabdingbar.

Fazit

Gerade in Zeiten einer Pandemie kann der Schutz des Vermögens und die Nachfolgeplanung mit einer liechtensteinischen Familienstiftung gelingen, wenn dies rechtzeitig umgesetzt wird. Da die aktuelle Pandemie noch eine Weile andauern wird, bleibt das Bedürfnis nach Sicherheit, Selbstbestimmung und Privatsphäre für vermögende deutsche Kunden bestehen. Vermögensschutz und steuereffiziente Nachfolgeplanung schliessen sich nicht aus. Die Experten der First Advisory Group haben das Know-how und die Erfahrung, Vermögensdispositionen in eine liechtensteinische Familienstiftung für deutsche Kunden zu begleiten.

Von:
Ralph Thiede
Geschäftsführer
First Tax Trust reg.
Ulrich Stertkamp
Head Clients&Products
First Tax Trust reg.

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